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KFW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos” (442)

„Solarstrom für Elektroautos” (442) für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, soll einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich leisten, die Netzstabilität verbessern und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen reduzieren.

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro und für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems maximal 10.200 Euro. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus. Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung

Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu anschaffen und zum Zeitpunkt des Antrags noch nichts davon bestellt haben. Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.

Die Photovoltaikanlage muss mind. 5 kWp, der Batteriespeicher mind. 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW und ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage besitzen.

Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.

Zudem müssen Sie bereits ein Elektroauto besitzen oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.

Der Zuschuss gilt zudem nur für Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen.

Die Antragsstellung ist ab dem 26.09.2023 möglich.

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